Sachverständiger Ratingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Ratingen

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ratingen steht Ihnen Herr Frank Tekook als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Tekook kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ratingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ratingen kommen bzw. sich nicht in Ratingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ratingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Ratingen ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Es ist Teil des Kreises Mettmann und hat eine Bevölkerung von ca. 87.000 Einwohnern. Die Stadt ist bekannt für ihre attraktive Landschaft, gute Verkehrsanbindung und eine aktive Wirtschaft.

Die Infrastruktur in Ratingen ist gut entwickelt. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung durch Straßen, Busse und Bahnen. Die Stadt verfügt auch über mehrere Einkaufszentren, Schulen, Ärzte und andere wichtige Einrichtungen. Dies macht Ratingen zu einem attraktiven Wohnort für Familien und Geschäftsreisende.

In der Nähe von Ratingen gibt es viele kleine Städte und Gemeinden, die ebenfalls beliebte Wohnorte sind. Dazu gehören unter anderem Düsseldorf, Hilden, Mettmann und Erkrath. Diese Nachbarstädte bieten zusätzliche Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze.

Der Immobilienmarkt in Ratingen ist stabil und gefragt. Der Immobilienbestand umfasst sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Wohnungen. Die durchschnittlichen Preise für Häuser liegen bei etwa 500.000 bis 800.000 Euro, während Wohnungen im Durchschnitt zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Monat vermietet werden. Der Mietspiegel in Ratingen ist etwas höher als in anderen Teilen des Kreises Mettmann, aber es gibt auch eine gute Nachfrage nach Wohnungen. Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus in einer Stadt mit guter Infrastruktur und gutem Zugang zu anderen Teilen Nordrhein-Westfalens sind, ist Ratingen eine gute Wahl.

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